Stand: Mai 2013 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung , wie auf der Webseite www.powerkidscamp.de veröffentlicht.
1 An- / Abreise: Die An- und Abreise wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten selbst organisiert, die Kosten hierfür sind nicht im Angebotspreis enthalten, können jedoch im Falle der Förderung einkommensschwacher Familien evtl. geltend gemacht werden.
2 Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht obliegt ab Ankunft im Camp und Eintragung in die TN-Liste vor Ort dem Veranstalter und den durch ihn eingesetzten Personen. Die Teilnahme an allen Freizeitaktivitäten, insbesonderen Outdoor-Programmen und Sport geschieht mit ausdrücklicher Zustimmung, soweit in Einzelfällen keine schriftlichen Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Die Eltern sind verpflichtet, den Veranstalter über besondere gesundheitliche oder sonstige personenbedingte Risiken im Vorfeld (Allergien, Wahrnehmungseinschränkung…) der Veranstaltung vollständig zu unterrichten. Während der Teilnahme am Camp besteht Versicherungsschutz durch eine vom Veranstalter getragene Gruppenreiseversicherung.
3 Abbruch der Teilnahme: Außer in Fällen von Krankheit, äußeren Umständen und auf Wunsch der Eltern, kann die Teilnahme eines Kindes jederzeit auch vom Veranstalter abgebrochen werden, soweit dies den Umständen nach aus medizinischen, pädagogischen oder psychologischen Gründen erforderlich ist. Insbesondere, wenn die Gefährdung anderer Teilnehmer durch Verhalten, anzunehmende ansteckende Krankheiten, oder sonstige unabsehbare Umstände gefährdet ist, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme schnellstmöglich abzubrechen. Der Veranstalter sorgt in diesem Falle für eine bedarfsgerechte professionelle Betreuung und/oder medizinische Versorgung bis zum Eintreffen der Eltern. Wenn die Buchung abgeschlossen ist und Sie aus eigenem Verschulden nicht zum Beginn des Camps vor Ort sein können, dann können max 25% der Kosten rückerstattet werden. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Camp kommen 50% Stornokosten auf sie zu. Eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen ist für den Fall vorgesehen, dass das teilnehmende Kind mit der Camp-Situation offensichtlich allgemein überfordert ist und eine weitere Teilnahme nicht sinnvoll erscheint. In diesem Fall wird jede angefangene Woche als belegt berechnet, d.h. nach einer Übernachtung und Abbruch von Seiten des Kindes nach 2-6 Tagen, dann wird die erste Woche voll berechnet. Wenn aber schon die zweite Woche erreicht wurde, dann können keine Kosten rückerstattet werden. Der Rest wird nach Abschluss des Camps innerhalb von 2 Wochen zurückerstattet. Für alle anderweitig begründeten Fälle einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme können keine Kosten rückerstattet werden und es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung unbedingt abzuschließen.
4 Notfälle: In Notfällen informiert der Veranstalter die Eltern sofort und leitet geeignete Maßnahmen ein. Die Eltern verpflichten sich, während der Dauer des Camps per SMS tagsüber zwischen 9.00 und 19.00 innerhalb von 3h erreichbar zu sein, ihren Aufenthalt während dieser Zeit detailliert anzugeben (Urlaubsadresse…) und eine zusätzliche Kontaktperson in Deutschland benennen, die informiert wird, sofern die Eltern nicht erreicht werden können.
5 Besuchsmöglichkeiten: Eltern, Geschwister und Freunde sind herzlich willkommen! Um die sehr genau geplanten Abläufe im Camp, insbesondere die Therapieplanung nicht zu komplizieren und die bestmöglichen Erfolge aller TN insgesamt sowie jedes einzelnen Kindes für sich zu fördern, sollten Besuche jedoch vorher angekündigt und bezüglich der Abläufe mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Reguläre Besuchszeiten sind während des gemeinsamen Frühstücks und Abendessens, sowie nach dem Mittagessen.
6 Ausfall der Veranstaltung, verhinderte Teilnahme: Sofern die für die Durchführung erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl nicht bis 1 Woche vor Durchführung des Camps erreicht wird, behält sich der Veranstalter vor, das Camp kurzfristig abzusagen. Im Falle der Absage erstattet der Veranstalter alle bis dahin im Zusammenhang mit der Buchung an ihn geleisteten Zahlungen innerhalb von 2 Wochen auf ein von den Eltern genanntes Konto. Dasselbe gilt, wenn das Camp vor Beginn aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss. Sofern während der Dauer des Camps aufgrund höherer Gewalt eine weitere Durchführung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geleistet werden kann – insbesondere aus Sicherheitsgründen – (Naturkatastrophen, Großunglücke, Massenerkrankungen), wird der Veranstalter das Camp abbrechen. Die zu diesem Zeitpunkt verbleibenden Überschüsse aus nicht verbrauchten oder zur besonderen Abwicklung des Abbruchs noch zu verbrauchenden finanziellen Mittel werden nach Köpfen der TN umgelegt und entsprechend der dann bestehenden technischen Möglichkeiten umgehend zurückerstattet. Bei Rücktritt von der Teilnahme VOR Beginn des Camps durch die Teilnehmerseite gelten folgende Stornoregelungen: Bis 6 Wochen vor Beginn ohne Kostenberechnung, bis 3 Wochen vor Beginn 20% TN-Beitrag, bis 2 Wochen vor Beginn 40% TN-Beitrag, bis 1 Woche vor Beginn 60% TN-Beitrag.
7 Anmeldung, Teilnahmegebühr: Die Anmeldung erfolgt mit Zahlungseingang der vollständigen Teilnahmegebühr beim Veranstalter. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Begleichung der TN-Gebühr in Absprache mit dem Veranstalter in 2 Raten á 50% der Gesamtgebühr aufgerundet möglich.
8 Datenschutz: Der Veranstalter gewährleistet, dass er die anfallenden persönlichen Daten von Teilnehmenden und Ihren Familien lediglich im Rahmen der Planung und Durchführung des Camps erhebt, bearbeitet speichert und zu internen Zwecken nutzt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
9 Haftungsauschluss: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für indirekte, zufällige oder materielle Folgeschäden, die aus der Teilnahme am Camp entstehen. Insbesondere ist die Haftung im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Vernichtung von persönlichen, zum Camp mitgebrachten Gegenständen (Kleidung, Spiel- und Sportgeräte, sonstige Ausstattung) ausgeschlossen.
9 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz